Das gesetzliche Pflegevermächtnis
Seit der Erbrechtsreform im Jahre 2017 steht nahestehenden Personen eines Verstorbenen, die diesen bis zum Tod gepflegt haben, ein Anspruch auf Pflegevermächtnis zu. Dieses Pflegevermächtnis in Österreich ist laut § 677 ABGB eine Abgeltung von Pflegeleistungen im Rahmen des gesetzlichen Erbrechts.
- Das Pflegevermächtnis wurde mit der Erbrechtsreform 2017 eingeführt
- Es soll erbrachte (kostenlose) Pflegeleistungen honorieren
- Anspruchsberechtigt sind nahe Angehörige
- Die Geltendmachung hat im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens zu erfolgen
Höhe des Anspruchs sind vom Wert der Verlassenschaft abhängig. Besprochen werden wer anspruchsberechtigt ist wie der Anspruch geltend gemacht werde kann und Arten der Berechnung der Höhe des Pflegegeldes.
Status: 
Kursnr.: 26W23000
Beginn: Fr., 25.09.2026, 18:30 - 20:00 Uhr
Dauer: 1 Abend
Kursort: VHS Hohenems, Kaiser-Franz-Josef-Straße 2; 3 Seminarraum
Gebühr: 27,00 € (inkl. MwSt.)
Kaiser-Franz-Josef-Straße 2
6845 Hohenems